Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsabschluss, Mietvertrag
Ein Vertrag mit der Fa. Stammparkplatz kommt nur mit der Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Vorbehalt zustande.
Die Reservierung ohne Zustimmung zu den AGB ist nicht möglich.
Durch die schriftliche Bestätigung der Reservierung durch die Fa. Stammparkplatz
Und/oder mit Einfahren auf den Parkplatz kommt zwischen der Fa.Stammparkplatz und
Dem Mieter ein Mietvertrag über einen Stellplatz für einen PKW zu den hier genannten Bedingungen zustande.
Eine Autoschlüsselabgabe kann bei Parken auf dem Parkplatz erforderlich werden.
Eine schriftliche Reservierung muss mindestens 24 Stunden vor Abflugdatum eingegangen
Sein für ihre Gültigkeit.
Eine Parkplatzreservierung unter 24 Stunden ist immer telefonisch einzuholen.
Die Zusage kann von der Fa. Stammparkplatz dann mündlich bestätigt werden.
Erfolgt keine mündliche Bestätigung besteht kein Anspruch auf einen Stellplatz und
Den Transfer zum Flughafen Leipzig-Halle.
Auch bei einer Reservierung durch E-Mail sind die AGB zu bestätigen. Bei einer Buchung
Durch Dritte haftet dieser neben dem eigentlichen Kunden als Gesamtschuldner für alle
Vertraglichen Verpflichtungen des Kunden.
Gegenstand dieses Vertrages ist weder Bewachung noch Verwahrung.
Für die vom Mieter eingebrachten Sachen übernimmt die Fa. Stammparkplatz keine
Besonderen Fürsorgepflichten oder die Obhut.
2. Preis und Bezahlung
Die Parkplatzgebühren beziehen sich immer auf ein Fahrzeug.
Der Mietpreis bemisst sich nach der aushängenden, jeweils gültigen Parkgebühren-Preisliste,
auch auf unserer Website www.stammparkplatz.de einzusehen.
Die Parkgebühr ist als Barzahlung bei Einparken des Fahrzeuges im Voraus für die komplette
Mietzeit zu entrichten.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages erfolgt keine Rückvergütung.
3. Benutzungsbestimmungen
Der Mieter hat sich an die allgemeinen Verkehrsbedingungen zu halten.
Es gelten die Bestimmungen der STVO.
Der Mieter hat den Anordnungen des Personals von stammparkplatz Folge zu leisten.
Untersagt ist das Einstellen von defekten Fahrzeugen. Die durch einen undichten Tank
Herbeigeführte Schäden oder Ölaustritt müssen vom Verursacher (Mieter) bezahlt werden.
Die Lagerung von Treibstoffen und feuergefährlicher Gegenstände ist untersagt.
Die Öffnungszeiten richten sich nach Ihrem Abflug bzw. nach Ihrer Ankunft.
4. Flughafentransfer
Die Fa. Stamm-Parkplatz betreibt hierzu einen Shuttle-Service, der auch als
Sammeltransport erfolgen kann.
Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden.
Mieter eines Stellplatzes bei der Fa. Stammparkplatz sind berechtigt maximal 5 Personen
pro Fahrzeug beim kostenlosen Shuttle-Service vom Betriebsgelände zum Flughafen Halle-Leipzig
und zurück zu nutzen. Ab der 6. Person werden zusätzlich 5,00 Euro berechnet, es sei denn
es werden diese Personen schon am Flughafen abgesetzt und es kommen von vornherein nur die
Fahrer zum Parkplatz, dies gilt auch für die Abholung vom Flughafen.
Bei hohem Passagieraufkommen behalten wir uns vor, in extremen Situationen nur die Fahrer
der Fahrzeuge zu befördern (z.B. Flugverspätungen)
Der Kunde hat sicherzustellen, dass er rechtzeitig mindestens 60 Minuten vor Abflug am
Parkplatzgelände eintrifft.
Die Firma Stamm-Parkplatz haftet nicht für eine eventuell verspätete Ankunft und
Folgeschäden des Kunden am Flughafen. Bei Überschreitung der Mietzeit von 1 Tag werden
5,00 Euro berechnet.
Im Rahmen der Buchung sind die Abflugs- und Ankunftsdaten mit Angabe der Flugnummer
Verbindlich mitzuteilen. Eine spätere Änderung der Transferzeiten hat der Kunde der
Fa. Stamm-Parkplatz rechtzeitig mitzuteilen.
5. Haftung
Stamm-Parkplatz schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die durch stamm-parkplatz,
ihre Erfüllungsgehilfen, andere Mieter oder sonstige Dritte verursacht werden.
Das Abstellen des Fahrzeuges auf dem Gelände der Fa. Stamm-Parkplatz auf den bereit-
Gestellten Stellplatz erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr des Kunden.
Schadensersatzansprüche infolge von Witterungseinflüssen, Schaden durch Fremdeinwirkung,
Diebstahl, Feuer oder ähnlichem, können nicht gestellt werden.
Schadensersatzansprüche infolge von höherer Gewalt sowie Schäden durch innere und äußere
Unruhen oder elementare Naturkräfte z.B. Hagelschäden gegenüber der Fa. Stamm-Parkplatz
Sind ebenfalls ausgeschlossen.
Es wird keinerlei Haftung für einen abgestellten PKW während der Parkdauer übernommen.
Im Falle eines Fremdverschuldens oder durch höhere Gewalt, die eine Benutzung des gebuchten
Stellplatzes unmöglich machen hat der Mieter keinen Anspruch auf die vereinbarte Leistung.
Schadensersatz und Haftung durch die Fa. Stamm-Parkplatz ist ausgeschlossen.
6. Gerichtsstand
Eilenburg